Ukraine erklärt Kryptowährungen zu Vermögenswerten

In der Ukraine müssen Regierungsbeamte, Freiberufler und Personen mit ausländischen Einkommen zukünftig ihren Besitz an Kryptowährungen als “immaterielle Vermögenswerte” in Steuererklärungen auflisten. (Bild von Pixabay auf pexels.com)

Das ukrainische Amt zur Korruptionsbekämpfung (NACP) erklärt Kryptowährungen zu Vermögenswerten. So müssen Regierungsbeamte zukünftig ihre Bitcoins, Litecoins, Ethereum, Ripple oder andere Kryptowährungen als “immaterielle Vermögenswerte” auf den Steuererklärungen aufführen. Zusätzlich sind Freiberufler und Einzelpersonen mit ausländischen Einkommen von der neuen Regelung betroffen.

Interessant ist die Entscheidung der Ukraine die virtuellen Währungen als “nicht greifbare” Vermögensgegenstände zu deklarieren. Darunter fallen normalerweise geistiges Eigentum oder auch Markennamen. Zusätzlich zum Besitz von Kryptowährungen müssen auch die Namen der Währungen, die Menge, der Gesamtwert und das Datum des letzten Kaufs angegeben werden. Die Ukraine zählt virtuelle Währung somit zu den “Richtlinien des Arbeitskreises Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung (FATF)”. Das Besondere daran? Kryptowährungen repräsentieren laut Definition dieser Richtlinien “virtuell Landeswährungen, Wertpapiere oder andere Finanzprodukte”. Das ist doch mal eine klare Marschrichtung!

Ukraine arbeitet aktiv an Richtlinien für Kryptowährungen

Wir hatten ja erst letztens diskutiert, ob der Bitcoin eine Identitätskrise hat. Denn einerseits gilt er als Zahlungsmittel (eine Währung), andererseits wird er aber auch zum Tausch eingesetzt und in Futures gehandelt (wie Rohstoffe). Auch gilt der Bitcoin vielen als Sicherheitsanlage. Die Entscheidungen der Ukraine bzgl. der Einkommenssteuererklärungen von bestimmten Personen hinsichtlich der Kryptowährungen lässt nun vermuten, dass die Ukraine Bitcoin & Co. eventuell als Währung einstufen wird. Bzw. als “virtuelle Repräsentation der Landeswährung”. Auf der anderen Seite zählen Kryptowährungen jetzt zunächst zu den immateriellen Vermögenswerten, wobei “virtuelle Abbildungen einer Landeswährung” ja auch nicht greifbare Vermögenswerte darstellen. In der Ukraine sind Kryptowährungen unter Regierungsbeamten übrigens keine Neuigkeit mehr.

So mancher ukrainischer Regierungsbeamte gab bereits in seiner letzten Einkommensteuererklärung “Krypto-Vermögen” an. Der Gouverneur von Odessa kam 2018 so auf 290 Bitcoins und 11.000 Ether. Das waren damals rund 2,5 Millionen US-Dollar bzw. 2,47 Millionen US-Dollar beim Ether.

“Mining” in der Diskussion

Kein Wunder also, dass sich die Ukraine mit den Kryptowährungen auseinandersetzt. Zuletzt geschah das im Dezember 2019, als das Parlament nach mehreren Sitzungen neue Änderungen zum Geldwäschegesetz verabschiedete. Kryptowährungen fanden darin Erwähnung. Die Ukraine kündigte auch bereits letztes Jahr an, dass an Richtlinien und Regulierungen für Kryptowährungen gearbeitet würde. Dagegen sprechen allerdings Aussagen des ukrainischen Ministers für digitale Transformation. Denn dieser sah im Februar keinen Grund für eine gesetzliche Regulierung des sog. Krypto-Minings. Eine unpopuläre Meinung, zugegeben. Vor allem auch, weil in der Vergangenheit Fälle ans Tageslicht gerieten, in denen Regierungsmitarbeiter Kryptowährungen “abgebaut” hatten. Mithilfe von staatlichen Rechnern!