Equity-Token: Definition, Finanzierungsformen und Rechtslage

Equity-Token: Definition, Finanzierungsformen und Rechtslage2020-03-08T03:01:48+01:00

Equity-TokenAls Unterkategorie der Security-Tokens stellen Equity-Tokens eine Art Unternehmensanteil dar, den Sie als Investor erwerben können. Als Spezialform der ICO sind Equity-Token-Offerings (ETOs) eine Finanzierungs-Alternative, die junge Unternehmen an Stelle eines Börsengangs (IPS) wählen können. Daher stellt sich die Frage nach der Rechtslage und den Chancen, die diese Token-Art bietet.

Überblick und Definition Equity-Token

Equity-Token spielen insbesondere in der Finanzierung von Start-ups eine Rolle. Sie sind vergleichbar mit klassischen Unternehmensanteilen beziehungsweise Aktien. Als Investor erwerben Sie Miteigentum an der Blockchain des Herausgebers. Damit gehen auch Stimmrechte einher. Equity-Tokens bedeuten für Sie als Investor eine gewisse Form von Sicherheit, da Sie am Wachstum der Blockchain und ihres Netzwerks beteiligt sind. Belohnungen fließen in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Leistung des Herausgebers und werden in Form der Token ausbezahlt.

In der Finanzierungsform der Initial-Coin-Offering bieten Equity-Tokens die Spezialform von Equity-Token-Offerings (ETO). Damit wird es auch Start-ups ermöglicht, an Finanzmärkten teilzuhaben. Die Hürden hierfür sind geringer als bei einem klassischen Börsengang. Zur Ausgabe von Equity-Tokens ist vergleichbar mit einem Aktienhandel auf Blockchain-Basis. Daher ist es eine der Voraussetzungen, dass Unternehmen die Namen ihrer Anteilseigner in Blockchains speichern dürfen.

Einordnung und Abgrenzung zu anderen Token-Arten

Equity-Token lassen sich als Sonderform der Security-Tokens betrachten. Sie sind von Utility-Token und anderen Token-Arten zu unterscheiden. Während Utility-Token Ihnen lediglich funktionelle Rechte (beispielsweise Nutzungsrechte) einräumen, erwerben Sie mit diesen Tokens einen Anteil am Vermögen des Emittenten. Dieses Token berechtigt Sie gleichermaßen zur Ausübung von Stimmrechten. Da Equity-Tokens zu den Security-Token gehören, spielt bei der Einordnung der Howey-Test eine wichtige Rolle. Seitdem er 1946 von US Supreme Court beschlossen wurde, ermittelt dieser Test, ob es sich um Kapitalanlageverträge gemäß Securities-Act (1933) oder Securities Exchange Act (1934) handelt. Besteht ein Token den Howey-Test, handelt es sich um ein Security-Token.

Damit verbunden sind Rechte und Pflichten im Hinblick auf die Registration und Offenlegung durch die Emittenten. Als Inhaber von Equity-Tokens nehmen Sie am regulären Zahlungsverkehr auf Finanzmärkten teil.

Equity-Token-Offerings (ETO) als Finanzierungsform

Als Sonderform der ICO stellen ETOs eine Beschaffung von Finanzmitteln für Unternehmen dar, die auf der Ausgabe von Equity-Tokens basiert. Token lassen sich in privaten wie öffentlichen Platzierungen ausgeben und über die zuständigen Aufsichtsbehörden durchführen. Grundsätzlich ist dies vergleichbar mit einem Börsengang und der Ausgabe von Aktien, doch sind die Plattformen und Märkte andere. Der Finanzierungsprozess umfasst mehrere Schritte und beginnt mit einer Finanzierungs-Kampagne, mit der sich Unternehmen an potentielle Investoren richten. Hierbei werden Sie über die Ausgabeabsicht der Firma informiert.

Voraussetzung für ein Unternehmen, eine ETO durchzuführen, ist die Registrierung auf einer Handelsplattform. Manche Unternehmen starten jedoch auch ihre eigene Plattform. Bei der Registrierung hat die Gesellschaft eine Reihe von Dokumenten zur Identifizierung und Verifizierung vorzulegen.

Die Handelsbedingungen beziehungsweise kommerziellen Voraussetzungen beschränken sich auf die Definition der Angebotsbedingungen für potentielle Anleger. An dieser Stelle haben Unternehmen ihren Wert sowie den Gesamtbetrag der geplanten Investitionen anzugeben. An dieser Stelle sind weiterhin der Mindestbetrag für die Anlage und die Stimmrechte für die Investoren anzugeben. Die Handelsklauseln beinhalten weiterhin die Voraussetzungen für die Handelbarkeit und Übertragbarkeit der Equity-Tokens.

Sobald die Handelsklauseln definiert sind, kommt es zu einem Vertrag zwischen dem Emittenten der Equity-Tokens und den Token-Besitzern. Hierbei können diese Investoren eine einzige juristische Person haben, die sie repräsentiert.

Rechtliche Einordnung in Deutschland

Im Hinblick auf die rechtliche Behandlung und Einordnung verschiedener Token-Arten und Kryptowährungen herrscht oft Unsicherheit. Die Regierung äußert sich im Koalitionsvertrag nur punktuell und wenig präzise zu den Themen Blockchain und virtuelle Währungen. Darin ist jedoch die Rede von einer kohärenten Regulierung und Aufsicht. Diese sollen den Zweck verfolgen, den Standort Deutschland im Bereich Digitalisierung und FinTech zu stärken. Nicht weiter präzisierte Pläne sprechen von einer umfassenden Blockchain-Strategie mit angemessenem Rechtsrahmen.

Spezifischere Bewertungen von Equity-Tokens finden sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die rechtliche Handhabung hängt von den konkreten Token-Eigenschaften ab, sodass die BaFin von einer verallgemeinernden Einordnung absieht. Equity-Tokens bewertet die BaFin äquivalent zum Begriff des Wertpapiers. Demnach können diese Tokens in Abhängigkeit der von ihnen vermittelten Rechtsposition Wertpapiere gemäß § 2 Abs. 1 WpHG sein. Hierbei spielt der Begriff Papier im Wort Wertpapier keine Rolle. Es kommt lediglich darauf an, dass die Transaktionsaufzeichnung auf der Blockchain einen eindeutigen Rückschluss auf eine bestimmte Adresse zulassen und sich die vom Token verkörperten Rechte damit nachvollziehen lassen. Gemäß dieses Paragraphen müssen folgende Eigenschaften gegeben sein, damit das Token als Wertpapier zu behandeln ist:

  • Übertragbarkeit

Übertragbarkeit bedeutet hierbei eine von Hindernissen freie Möglichkeit, die Token zu veräußern. Bei öffentlichen ETOs ist dies gegeben, da die Token auf Exchanges an andere Nutzer übertragen werden können.

  • Handelbarkeit

Der Begriff der Handelbarkeit ist eng mit einer gewissen Standardisierung verbunden. Für Equity-Tokens heißt dies, dass sie ähnlich auszugestalten sind. Auch diese Anforderung erfüllen Equity-Tokens, da eine Definition der damit verbundenen Rechte im Vorfeld einer ETO erfolgt.

  • Beteiligungs- oder Vermögensrechte

Beteiligungs- und Vermögensrechte sind gleichermaßen mit den Equity-Tokens verbunden. Als Investor sind Sie Anteilseigner. Ebenso handelt es sich nicht um reine Zahlungsinstrumente, da die Bestimmung des Equity-Tokens nicht das Bezahlen ist.

  • keine Einordnung als reines Zahlungsinstrument

Da es sich bei Erfüllung dieser Kriterien um Wertpapiere handelt, sind Equity-Tokens grundsätzlich üblichen Kapitalmarktregeln unterworfen. Dies umfasst eine Reihe von Pflichten, beispielsweise die Meldepflicht und die Prospektpflicht.

Chancen und Risiken bei den Equity-Token

Für die Finanzierungsform mit Equity-Token haben sich in Deutschland Start-ups wie Neufund etabliert. Als Plattform will die Firma Investoren und finanzierungsbedürftige Unternehmen zusammenführen. Neufund positioniert sich gegen Unternehmen, die über wenig transparente ICOs über die Token-Ausgabe Geld generieren und keine Gegenleistung liefern. Die geringen Hürden für ICOs öffnet Missbrauch Tür und Tor, beispielsweise durch nicht erfüllbare Gewinnversprechen.

Für potentielle Investoren ist es nicht immer leicht, seriöse Anbieter von Betrügern zu unterscheiden. So musste etwa die US-Finanzaufsicht SEC bereits bei einigen ICOs einschreiten. Die Finanzaufsicht hat die Initial-Coin-Offering des in Kanada ansässigen Unternehmens PlexCorps, unterbunden, nachdem die Firma Anleger damit gelockt hat, ihren Einsatz verdreizehnfachen zu können.

Mit ETOs soll sichergestellt werden, dass Investoren tatsächlich an künftigen Gewinne beteiligt werden (an Verlusten allerdings auch). Die Einordnung als Wertpapier stärkt die Rechte des Investors. Im Gegensatz zu anderen Token, die im Rahmen eines ICOs vergeben werden, kann ein Equity-Token-Inhaber seine Rechte auch juristisch geltend machen.

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