Bitpanda BEST macht Krypto-Handel noch spannender: Token im Check
Von Silvie Franke|2020-07-02T04:06:02+02:00Juni 18th, 2020|
Bitpanda bringt mit BEST Token für smarte Trader. (Bild von Bitpanda) Bitpanda gehört zweifelsohne zu den führenden [...]
Es stellt sich die Frage nach den Definitionskriterien und Abgrenzungsmöglichkeiten des Tokens gegenüber verwandten Begriffen. Tokens sind begrifflich nicht mit der Coin zu verwechseln. Diese bedarf einer eigenständigen Blockchain und dient primär als Zahlungsmittel, ohne dass andere Einsatzgebiete zwingend vorgesehen wären. Tokens hingegen können auf einer bereits vorhandenen Blockchain aufbauen. Ein populäres Beispiel ist der Standard ERC-20, der eine Reihe von Tokens zusammenfasst. Gemeinsam ist ihnen, dass Sie auf der Blockchain der Kryptowährung Ether beziehungsweise des Systems Ethereum basieren.
Davon zu unterschieden sind eigenständige Coins mit eigener Blockchain, von denen neben Ethereum und Bitcoin die Kryptowährungen NEO und IOTA zu den bekanntesten gehören. Coins und Tokens werden manchmal umgangssprachlich gleichgesetzt, da die Tokens bestimmter Blockchains den gleichen Namen tragen. Der unterschied wird deutlich, wenn Coin und Token verschiedenartig betitelt sind. Dies ist etwa bei NEO der Fall: hier trägt das zugehörige Tokens den Namen GAS. Bekannte Token des ERC-20-Standards sind OMG und TenX.
Security-Token, auch bekannt als Investment-Tokens dienen Ihnen als Anleger eine Form von Beteiligung versprechen. Dies kann eine Unternehmensbeteiligung oder eine Gewinnbeteiligung sein. Typischerweise sind Beteiligungen am Gewinn (etwa in Zinsform) üblich, während Sie keine originären Gesellschaftsanteile erwerben.
Über die rechtliche und regulatorische Einordnung herrscht oft Unklarheit. Nach Klarstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) existieren keine Vorgaben bezüglich der Rechte, die Tokens einhalten müssen. Insofern ist der Herausgeber der Tokens in der Ausgestaltung frei. Diese Ausgestaltung kann jedoch dazu führen, dass es sich um Wertpapiere im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) oder Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) handelt. Ebenso kann es sich um Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) handeln.
Die Definitionskriterien zur Einordnung als Wertpapier beinhalten unter anderem die folgenden Faktoren:
Ein Token kann eine Vermögensanlage darstellen, sobald der Herausgeber eine bestimmte Rendite (beispielsweise in Form einer Dividende) verspricht. Dazu gehören Produkte oder Anteile, die Beteiligung am Gewinn des Unternehmens gewähren. Auch Nachrangdarlehen und ähnliche Anlageformen mit Verzinsung oder Rückzahlung gehören zu den Vermögensanlagen.
Ganz gleich, ob es sich um Wertpapiere oder Vermögensanlagen handelt, das Angebot und die Herausgabe sind reguliert. Unabhängig vom Sitz des Emittenten erfordern diese Produkte in Deutschland eine durch die BaFin genehmigte Prospekt-Veröffentlichung.
Equity-Token stellen eine Security-Token-Sonderform dar. Mit dem Equity-Token erwerben Sie einen Anteil am Vermögen des Herausgebers und gleichermaßen Stimmrechte. Bei der Einordnung als Equity-Token ist der so genannte Howey-Test von Bedeutung. Bei Bestehen dieses Tests gilt ein Token nach US-Amerikanischem Recht als Kapitalanlagevertrag, womit einige Rechte und Pflichten verbunden sind. Diese betreffen im Wesentlichen die Offenlegung und Registrierung durch die Herausgeber. Besitzen Sie Equity-Tokens nehmen Sie regulär am Finanzmarkt-Zahlungsverkehr teil.
Im Zusammenhang mit Equity-Tokens spielt die Finanzierungsform des ETO (Equity-Token-Offering) eine wichtige Rolle. Dies ist eine Sonderform der ICO (Initial-Coin-Offering). Durch die Einordnung der Equity-Tokens als Wertpapier und die damit einhergehenden Rechte gilt die ETO als seriöser als die klassische ICO (die mit nur geringen Hürden verbunden ist). Als Inhaber eines solchen Tokens können Sie Ihre Rechte juristisch durchsetzen. Diese noch junge Form der Mittelbeschaffung wird durch Start-ups wie Neufund vorangetrieben.
Asset-Tokens sind wertbasierte Einheiten und damit an realwirtschaftliche Positionen geknüpft. Asset-backed Tokens bilden diese Güter als eine Art Sicherheit ab. Zu den Anlageformen, die einem Asset-Token zugrunde liegen können, gehören beispielsweise Unternehmensanteile. Auch Edelmetalle wie Gold oder Silber können Asset-Tokens repräsentieren. Rohstoffe sind eine weitere Anlageform, die Asset-Tokens zugrunde liegen können. Ebenso können Asset-Token auf Immobilien oder Betriebsmitteln (etwa Windkraftanlagen) basieren.
In ihrer Funktion, real existierende Gegenwerte zu repräsentieren, ähneln Asset-Tokens klassischen Wertpapieren. Im Umgang mit dieser Token-Art übernimmt die Blockchain die Rolle des Brokers oder der Börse. Die Blockchain ermöglicht die unveränderliche und damit weitgehend gegen Fälschung und Manipulation gesicherte Aufzeichnung der Transaktionen.
Utility-Token sind an einen bestimmten Nutzen gebunden und beschränken sich auf diesen. Als Inhaber erwerben Sie zum Beispiel das Recht, bestimmte Dienstleistungen oder Funktionalitäten in Anspruch zu nehmen. Sie unterscheiden sich damit von Security-Tokens und Equity-Tokens, da der Herausgeber keine Gewinn- oder Unternehmensbeteiligung vorsieht. Eine genauere Abgrenzung dieser Token-Art bietet die SEC (Securities and Exchange Commission). Zu den definitorischen Voraussetzungen gehört, dass es keine monetären Anreize geben darf, die Tokens besitzen zu wollen. Ebenso ist eine Ausschüttung von Gewinnbeteiligungen oder anderen Belohnungen nicht zulässig. Dazu gehören auch Belohnungen im Zuge eines Proof-of-Stake-Algorithmus. Ebenso ist eine Verknappung beziehungsweise “Verbrennung” der Tokens nicht zulässig, da diese mit einer Wertsteigerung einherginge.
Regularien und Auflagen gelten im Zusammenhang mit der Einordnung der Tokens. Dies betrifft auch Angebot und Herausgabe. Da viele Krypto-Exchanges keine regulierten Börsen darstellen, ist ihnen nur die Herausgabe von Utility-Tokens gestattet, nicht jedoch das Angebot von Security- oder Equity-Tokens.
Kryptowährungen im engeren Sinne kennen auch die Bezeichnung Currency-Token oder Währungs-Token. Kennzeichnendes Merkmal ist ihre Eignung als Zahlungsmittel beziehungsweise Geldersatz. Sie stellen eine dezentrale und damit von Banken und Zentralbanken freie Alternative zum Zahlungsverkehr dar. Das populärste und früheste Beispiel für ein Currency-Token ist der Bitcoin. Danach gehören Ethereum und Ripple zu den wichtigsten Coins (hinsichtlich Marktkapitalisierung). Im Hinblick auf Cryptocurrency-Tokens nahm die BaFin bereits im Jahr 2013 einen wichtigen Ansatz zur rechtlichen Einordnung und Regulierung vor. In diesem Jahr definierte sie, dass der Bitcoin zu den Rechnungseinheiten zählt und damit mit Devisen vergleichbar ist. Rechtsfolge dieser Einordnung ist die Behandlung als Finanzinstrumente mitsamt entsprechender Regulierung.
Dass sich Unternehmen an entsprechende Auflagen halten müssen, machte die BaFin Anfang 2018 deutlich, als sie dem Unternehmen Crypto.exchange GmbH ein nicht erlaubtes Finanzkommissionsgeschäft untersagte.
Neben der exakten Einordnung zu einer der skizzierten Token-Arten existieren zahlreiche Hybridformen, die gleich mehrere Eigenschaften der unterschiedlichen Kategorien miteinander verbinden. Zur Abgrenzung bleiben die juristischen Grundlagen wie beispielsweise das WpHG von Bedeutung, deren Kriterien unabhängig von den sonstigen Eigenschaften der Tokens gelten.
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